Interkantonale Freizügigkeit (innerhalb der Schweiz)

Ist der Anwalt in einem Kanton im gesamtschweizerischen Anwaltsregister (nach BGFA) eingetragen, darf er Parteien auch in allen anderen Kantonen der Schweiz vor Gericht vertreten1.


1 Bis zur Inkraftsetzung des BGFA am 1.06.2002 musste der Anwalt, der in einem andern Kanton als er das Rechtsanwaltspatent erworben hatte und Klienten vor Schranken vertreten wollte, entweder generell oder für den konkreten Einzelfall im betreffenden Kanton um die Erteilung Berufsausübungsbewilligung, freizügigkeitsweise auf der Basis seines Stammpatentes, nachsuchen.

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