In der Schweiz sind verschiedene Berufsbezeichnungen anzutreffen:
- Advokat (Kantone Basel-Stadt und Basel-Land)
- Fürsprecher (Kanton Bern)
- Fürsprech (Kantone Solothurn und Aargau)
- Rechtsanwalt (zB Kantone Zürich, Schaffhausen, Thurgau, etc.)
- avocat (Kanton Waadt, etc.)
Die Anwälte haben nach BFGA 11 ein Wahlrecht in der Berufsbezeichnung:
- Berufsbezeichnung des Stammkantons (Kanton, wo sie die Anwaltsprüfung ablegten)
- Berufsbezeichnung des Registerkantons
In der Regel folgt der Berufsbezeichnung ein Hinweis auf den Registereintrag:
- Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, eingetragen im Anwaltsregister des Kanton X