Unternehmensjuristen

(in Deutschland Syndikus / Syndikusanwalt genannt)

Unternehmensjuristen dürfen in der Schweiz Dritte nicht vor Gericht vertreten (BGFA 8 Abs. 1 lit. d).

Eine Ausnahme bilden:

  • Verbandsanwälte im Miet- oder Arbeitsrecht
  • Verbandsjuristen im Bereiche der Zwecksetzung ihres Verbandes

Das Unabhängigkeitserfordernis für Rechtsanwälte (BGFA 8 Abs. 1 lit. e) verlangt, dass Anwälte nicht von einem nahestehenden Unternehmen abhängig sein dürfen, ansonsten sie die Zulassung verlieren (Löschung des Registereintrages, vgl. BGFA 9).

Drucken / Weiterempfehlen: