(in Deutschland Syndikus / Syndikusanwalt genannt)
Unternehmensjuristen dürfen in der Schweiz Dritte nicht vor Gericht vertreten (BGFA 8 Abs. 1 lit. d).
Eine Ausnahme bilden:
- Verbandsanwälte im Miet- oder Arbeitsrecht
- Verbandsjuristen im Bereiche der Zwecksetzung ihres Verbandes
Das Unabhängigkeitserfordernis für Rechtsanwälte (BGFA 8 Abs. 1 lit. e) verlangt, dass Anwälte nicht von einem nahestehenden Unternehmen abhängig sein dürfen, ansonsten sie die Zulassung verlieren (Löschung des Registereintrages, vgl. BGFA 9).